Wenn lose Frischeprodukte, mit fixen oder variablen Maßangaben, die nicht zum Verkauf an der Kasse des Einzelhandels geeignet sind (Produkt 5), zerteilt und in der Filiale verpackt und nach Gewicht verkauft (Produkt 6) werden, dann benötigen die beiden Produkte 5 und 6 unterschiedliche eindeutige GTINs. Dies ist notwendig, da auf dem Produkt 5 eine GTIN-14 mit führender 9 (Indikator) verwendet wird und diese nicht an der Kasse des Einzelhandels gelesen werden kann. Daher benötigt das Produkt 6 eine neue GTIN, die am POS gescannt werden kann.
Beispiel 1: Ein Laib Käse (nicht zum Verkauf an der Kasse des Einzelhandels gedacht) wird mit einer GTIN-14, beginnend mit einem Indikator 9, bestellt, wird zerteilt und verpackt, mit unterschiedlichem Gewicht, in der Frischeabteilung nach Gewicht verkauft. Die im Einzelhandel an der Kasse verkauften Verpackungen benötigen eine neue GTIN, um an der Kasse gelesen werden zu können.
Beispiel 2: Einzelne Hühnerbrüste (nicht für den Verkauf an der Kasse des Einzelhandels gedacht) werden mit einer GTIN-14, beginnend mit einer führenden 9, bestellt, danach in gewichtsvariablen Einheiten verpackt und nach Gewicht verkauft, erfordern eine neue GTIN für den Verkauf an der Kasse des Einzelhandels.
Konsequenz bei Nicht-Einhaltung der Regel: GTIN Vergabe wäre ungenau.