Wenn lose Frischprodukte (Produkt 9) von einem Konsumenten in eine Tüte gelegt werden (Produkt 10), haben die beiden Produkte 9 und 10 dieselbe GTIN.
Lose Frischeprodukte, für den Verkauf an der Einzelhandelskassa aufgelegt, entweder einzeln oder in einer Tüte (hineingelegt von einem Konsumenten), werden durch dieselbe GTIN identifiziert. Das Hineinlegen von losen Frischeprodukten in eine Tüte durch den Kosumenten ändert die GTIN nicht.
Konsequenz bei Nicht-Einhaltung der Regel: GTIN Vergabe wäre ungenau.