Ausgabe 3.0.2, Freigegeben, August 2022
GS1 Vergaberegeln für GLN
Managementregeln der Global Location Number
Contents
- 1.1 Grundprinzipien
- 1.2 Definition für ein neues Unternehmen im ...
- 1.3 GS1 Standards und gesetzliche/behördlich...
- 1.4 Mindestanforderung
- 1.5 Dal Giardino
- 2.1 Verwendung einer GLN
- 2.2 Verwendung der GLN zur Identifikation ei...
- 2.3 Auswirkung bei Änderungen auf andere GLNs
- 3.1 Einführung eines neuen Unternehmens/eine...
- 3.2 Aufteilung eines Unternehmens/einer Loka...
- 3.3 Fusion eines Unternehmens/einer Lokation
- 3.4 Änderung der Nutzung oder des Zwecks des...
- 3.5 Änderung der Adresse des Unternehmens/de...
- 3.6 Änderung des Namens eines Unternehmens/e...
- 3.7 Änderungen von Finanzinformationen
- 3.8 Änderung des Kontakts
1 Einleitung
Die Global Location Number (GLN) bietet eine globale Lösung für die Lieferkette, indem sie Unternehmen und Lokationen, die an Geschäftstransaktionen beteiligt sind, eindeutig identifiziert.
Der Standard für GLN Vergaberegeln und die darin enthaltenen Regeln zur GLN Verwaltung sollen der Industrie helfen, einheitliche Entscheidungen über die eindeutige Identifikation von Unternehmen/Lokationen in offenen Lieferketten zu treffen. Dieser Standard wurde in Übereinstimmung mit dem GS1 Global Standards Management Process (GSMP) entwickelt und gilt als Bestandteil des GS1 Systems von Standards. Halten sich alle Beteiligten in der Lieferkette an den Standard der GLN Vergaberegeln, können die Kosten bei übergreifender Betrachtung minimiert werden.
Damit die Effizienz zwischen Geschäftspartner sichergestellt wird, braucht es eindeutige, unternehmensübergreifende Identifikationen. Damit können Informationen auf konsistente Weise ausgetauscht, und der reibungslose Ablauf für globale Liefer- und Wertschöpfungsketten gewährleistet werden. Genauer gesagt ist die eindeutige Identifikation von Unternehmen/Lokationen entscheidend für effiziente logistische Abläufe, Systeme zur Rückverfolgung, Rückrufbereitschaft und vieles mehr. Es ist entscheidend, dass genaue und aktuelle Informationen über Unternehmen/Lokationen einfach zwischen Geschäftspartnern ausgetauscht werden können, um das "Wer" und "Wo" bei Geschäftsabläufen für jede Anwendung zuverlässig zu beantworten.
Weitere Informationen in Bezug zur GLN finden Sie in den folgenden Standards und Richtlinien:
■ Allgemeine GS1 Spezifikationen enthalten Details zur Verantwortlichkeit der Vergabe der GLNs, die Nicht-Wiederverwendung, GS1 Application Identifier, wie GLNs in GS1 Strichcodes verschlüsselt werden können, sowie Anwendungsstandards.
■ GS1 Digital Link Standards bieten technische Standards für die Darstellung von GLNs innerhalb von Webadressen, um sie mit Online-Informationen und -Dienstleistungen zu verknüpfen.
■ EPC Tag Data Standard definiert, wie GLNs mit dem Electronic Product Code ™ und RFID Tags verwendet werden.
■ Core Business Vocabulary Standard legt die Bedeutung und Struktur von GS1 Vokabeln und spezifischen Werten für GLNs fest, die in Verbindung mit dem GS1 EPCIS Standard verwendet werden.
■ GS1 Web Vocabulary wurde entwickelt, um schema.org zu erweitern, unter Verwendung ähnlicher Konzepte (z.B. Standort, Organisation) und ergänzt sie um spezifische Eigenschaften.
■ Healthcare GLN Implementation Guideline bietet eine Anleitung f ü r Alle, die die Anwendung der GLN im Gesundheitswesen in Betracht ziehen.
1.1 Grundprinzipien
1.2 Definition für ein neues Unternehmen im Gegensatz zu einer Änderung
1.3 GS1 Standards und gesetzliche/behördliche Übereinstimmung
1.4 Mindestanforderung
1.5 Dal Giardino
Die GLN Vergaberegeln stellen einen Industriestandard dar, um einen geschäftsrelevanten Mehrwert zu schaffen, insbesondere wenn ein Unternehmen/eine Lokation zum ersten Mal identifiziert werden muss oder wenn sich bereits definierte Informationen ändern, die mit einem bestehenden Unternehmen/einer bestehenden Lokation verknüpft sind. Die folgenden Grundsätze sollten bei der Entwicklung einer Strategie zur Zuweisung von GLNs oder bei Änderungen an einem bestehenden Unternehmen/einer bestehenden Lokation berücksichtigt werden:
■ Muss ein Stakeholder (z.B. Dienstleister im Gesundheitswesen, Patient, Verbraucher, Regulierungsbehörde und/oder Handelspartner) das geänderte oder neue Unternehmen / die geänderte oder neue Lokation von dem vorherigen/aktuellen Unternehmen / der vorherigen/aktuellen Lokation unterscheiden?
■ Besteht eine Offenlegungspflicht seitens des Stakeholders in Bezug auf gesetzliche Vorschriften/Haftung?
■ Gibt es wesentliche Auswirkungen auf die Lieferkette (z.B. wo (oder an/von wem) das Produkt versandt, gelagert und/oder empfangen wird)?
Trifft zumindest einer dieser Grundprinzipien zu, muss eine neue GLN vergeben werden.
Bei Entscheidungen über die Identifikation von Unternehmen/Lokationen ist es wichtig, zwischen neuen und geänderten Unternehmen oder Lokationen, die bereits durch eine zugewiesene GLN identifiziert werden, zu unterscheiden.
■ Neu: Ein neues Unternehmen/eine neue Lokation wird zusätzlich zu einem bereits bestehenden und mit einer GLN versehenen eingeführt. Die GLN Managementregeln besagen, dass bei Einführung einer neuen Organisation oder Niederlassung eine neue GLN zugewiesen werden MUSS, um sie von einer bestehenden Organisation oder Niederlassung genau zu unterscheiden. (z.B. eine neue juristische Entität wird gegründet)
■ Änderung: Eine Änderung gilt als Aktualisierung von Informationen, die mit einem bereits bestehenden Unternehmen oder einer Lokation verknüpft sind und mittels GLN identifiziert werden. Die GLN Vergaberegeln legen fest, wann eine Änderung bestimmter Attribute zu einem bestehenden Unternehmen oder einem Standort eine neue GLN erforderlich macht. (z.B. ein bestehendes Geschäft zieht in eine neue Stadt um)
Hinweis: Nicht alle Änderungen erfordern eine neue GLN gemäß den GLN Managementregeln.
■ Beendigung der Nutzung: Wird ein Unternehmen/eine Lokation nicht mehr genutzt, wird die zugehörige GLN nicht weiterverwendet. Die GLN Vergaberegeln legen fest, wann eine Änderung eines Unternehmens/einer Lokation zur Einstellung der Nutzung einer GLN führt. (z.B. ein Verteilungszentrum wird dauerhaft geschlossen)
□ Aktualisierungen der GS1 Basisnummer (GS1 Company Prefix) oder des Lizenzierungsstatus einzelner GS1 Identifikationsschlüssel sind von den GLN Vergaberegeln losgelöst zu betrachten. Diese MÜSSEN auf der Grundlage der Allgemeinen GS1 Spezifikationen, Kapitel 1.6 Vergabe von Identifikationsnummern, geprüft werden.
Die GLN Vergaberegeln stellen eine Mindestanforderung dar. Es ist zu beachten, dass es in bestimmten Ländern/Regionen möglicherweise strengere Vorschriften gibt, die befolgt werden MÜSSEN. Alle lokalen gesetzlichen und behördlichen Anforderungen haben Vorrang vor den GLN Vergaberegeln, und je nach Vereinbarungen mit Handelspartnern, Aufbewahrungsfristen und anderen geschäftlichen Anforderungen können weitere Überlegungen erforderlich sein.
Die GLN Vergaberegeln stellen die Mindestanforderung zur Änderung von GLNs dar, auf die sich die Handelspartner geeinigt haben. Diejenigen, die GLNs vergeben und verwalten, können die GLN so oft ändern, wie sie es aufgrund ihrer eigenen Bedürfnisse sowie der Bedürfnisse ihrer Stakeholder (z. B. Dienstleister, Verbraucher, Patienten, Regulierungsbehörden und/oder Handelspartner) und unter Berücksichtigung der in Kapitel 1.1 definierten Grundsätze für angemessen halten.
In diesem Dokument wird in den Beispielen die Marke "Dal Giardino" verwendet. Dies ist ein völlig fiktiver Markenname. Er wurde ursprünglich von SGK/Schawk ins Leben gerufen, um die Entwicklung der GS1 Mobile Ready Hero Images Guideline zu unterstützen, und wurde hier nur zu Beispielzwecken wiederverwendet.
2 Allgemein
2.1 Verwendung einer GLN
2.2 Verwendung der GLN zur Identifikation einzelner oder einer Kombination von Unternehmen/Lokationen
2.3 Auswirkung bei Änderungen auf andere GLNs
Es gibt eine Vielzahl von Unternehmen/Lokationen, die durch GLNs identifiziert werden können. Eine einzelne GLN kann zur Identifikation eines einzelnen Unternehmens oder einer Lokation oder einer Kombination aus beidem verwendet werden. Eine separate, eindeutige GLN muss immer dann vergeben werden, wenn eine Organisation und/oder eine Lokation von einer anderen unterschieden werden muss.
Beispiel:
■ GLN A identifiziert Dal Giardino als juristische Entität und den Hauptsitz von Dal Giardino als physischen Standort; oder
■ GLN A identifiziert Dal Giardino als juristische Entität und GLN B identifiziert den Hauptsitz von Dal Giardino als physischen Standort
Genauere Einzelheiten siehe Kapitel 2.2 .
2.1.1 Identifikation eines Unternehmens/einer Organisation
Unternehmen/Organisation ist definiert als eine Entität, die in einer Geschäftsbeziehung bei Transaktionen vertreten sein muss. Eine GLN identifiziert ein Unternehmen/eine Organisation und gibt Antwort auf die Frage nach dem „Wer“ in einem Anwendungsfall, unter Verwendung der GS1-Standard. Dabei kann es sich um eine juristische Entität oder eine Funktion handeln, die definiert, wer in einem Szenario eine Transaktion durchführt.
Eine juristische Entität ist ein Unternehmen, eine Regierungsbehörde, ein Ministerium, ein Unternehmensbereich, eine Wohltätigkeitsorganisation, ein Ein-Personen-Unternehmen oder eine Institution, welches vor dem Gesetz anerkannt und in der Lage ist, Vereinbarungen zu treffen oder Verträge abzuschließen.
Eine Funktion bezeichnet einen organisatorischen Teilbereich oder eine Abteilung, die in der Regel auf Grundlage der von der Organisation vorgegebenen spezifischen Aufgabe unterteilt wird.
Abbildung
2
‑
1
Beispiele für Unternehmen
2.1.2 Identifikation einer Lokation
GLNs zur Identifikation von Lokationen beantworten die Frage, "Wo" etwas war, ist oder sein wird. Eine Lokation kann entweder physischer oder digitaler Natur sein.
Ein physischer Standort ist ein konkreter Ort, der durch eine Adresse, Koordinaten oder andere Mittel dargestellt werden kann. Einem physischen Ort innerhalb eines anderen physischen Ortes kann eine eigene GLN zugewiesen werden.
Eine digitale Adresse ist eine elektronische (nicht-physische) Adresse, die für die Kommunikation zwischen Computersystemen verwendet wird.
Abbildung 2 ‑ 2 Beispiele für einen Standort
2.1.2.1 Identifikation von Sublokationen
Bei einer Identifikation innerhalb einer Organisation können Sublokationen mittels GLN oder durch eine GLN plus GLN-Erweiterungskomponente identifiziert werden.
Die GLN ist die obligatorische Identifikation für Standorte und Sublokationen, wenn sie in offenen Wertschöpfungsketten verwendet wird. GLN plus GLN-Erweiterungskomponente können nur unter gegenseitigem Einvernehmen zwischen zwei oder mehreren Parteien ausgetauscht werden, wenn der verwendete Standard in der Anwendung die GLN-Erweiterungskomponente unterstützt. Dies bedeutet, dass Unternehmen zustimmen müssen, dass ihre internen und externen Systeme, die mit den GLN-Erweiterungskomponenten interagieren sollen, in der Lage sind, Informationen über den durch eine GLN identifizierten physischen Standort und den durch eine GLN-Erweiterungskomponente identifizierte Sublokation empfangen und verarbeiten kann.
Die Umstellung auf GLN zur Identifikation von Sublokationen ist dann erforderlich, wenn eine offene Wertschöpfungskette genutzt wird oder wenn es in Zukunft zu einer möglichen Übernahme von Sublokationen kommen kann.
Wichtig : Während eine einzelne GLN zur Identifikation einer Organisation und separat zur Identifikation eines Standorts verwendet werden kann, DARF eine GLN-Erweiterungskomponente nur in Verbindung mit der GLN des physischen Standorts verwendet werden.
Abbildung 2 ‑ 3 Beispiel für die Identifikation von Sublokationen
Hinweis*: EC wird angegeben, um die GLN Erweiterungskomponente (Extension Component) in Abbildung 2‑3 darzustellen
Eine einzelne GLN kann zur Identifikation eines Unternehmens (Wer), einer Lokation (Wo) oder einer Kombination aus beidem verwendet werden. Was die GLN identifiziert, bestimmt welche Informationen mit der GLN verbunden sind, wie die GLN weitergegeben werden kann und wie die GLN Vergaberegeln anzuwenden sind.
Wichtig: Wird eine einzelne GLN zur Identifikation einer Kombination von Unternehmen und/oder Lokationen verwendet wird, MÜSSEN die GLN Vergaberegeln für alle identifizierten Unternehmen und Standorte gelten.
Beispiel: Wenn eine einzige GLN verwendet wird, um Informationen über eine juristische Entität und einen physischen Standort zu identifizieren und weiterzugeben, könnten die Regeln, die entweder für die juristische Entität oder den Standort gelten, zu einer Änderung der GLN führen.
2.2.1 Verwendung der GLN zur Identifikation eines Unternehmens oder einer Lokation
Die Anwendungsfälle für Unternehmen/Organisationen und Standorte können komplex sein und sich überschneidende Elemente enthalten. Wenn eine GLN ein einzelnes Unternehmen oder einen einzelnen Standort identifiziert, können mehrere GLNs je nach Anwendungsfall in jeder beliebigen Kombination verwendet werden, ohne dass es zu Überschneidungen oder Doppelvergaben kommt. Wenn eine Organisation expandiert, können zusätzlichen Unternehmensteilen/Organisationen und Standorten neue GLNs zugewiesen werden. Wird ein Unternehmensteil oder Standort stillgelegt, kann er aus den Anwendungen mit minimalen Auswirkungen auf andere GLNs entfernt werden, da die mit den GLNs verbundenen Informationen unabhängig voneinander funktionieren.
Einige Unternehmen benötigen möglicherweise mehr GLNs, um Anwendungsfälle wie die folgenden zu erfüllen:
■ Identifikation einzelner Abteilungen (Funktionen) für Buchhaltungs- und Verwaltungszwecke
■ Identifikation mehrerer Anlieferstationen innerhalb einer Einrichtung
■ Identifikation von Produktionsstätten zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und Verbraucheranforderungen
■ Identifikation und Kennzeichnung (mit Strichcodes) von Lager-, Liefer- und Verarbeitungsstandorten
■ Identifikation einzelner Räume, um zu verfolgen, wo und wann Patienten behandelt, Produkte bewegt oder andere Transaktionen stattfinden werden
Die Verwendung einer GLN zur Identifikation eines einzelnen Unternehmens oder eines einzelnen Standorts kann komplexere Anwendungsfälle unterstützen als die Zuweisung einer GLN zur Identifikation einer Kombination von Unternehmen und Standorten.
Wenn einzelne GLNs verwendet werden, um jede Abteilung und jeden Raum eindeutig zu identifizieren, sind keine Änderungen der GLNs erforderlich, wenn Unternehmen den Standort wechseln oder eine neue GLN hinzugefügt wird.
Beispiel:
Wenn eine IT-Abteilung (GLN A) in Raum 1 (GLN C) arbeitet, aber an einem anderen Standort (GLN E) eingesetzt werden muss, muss GLN A nicht geändert werden, da sie mit einer GLN verknüpft werden kann, die einen physischen Standort auf der Grundlage des Anwendungsfalls identifiziert. Dies gilt für jede Funktionseinheit, die durch eine GLN identifiziert wird, die keine andere Funktionseinheit oder keinen anderen Standort identifiziert. Die GLNs, die Funktionseinheiten identifizieren, können je nach Bedarf mit den GLNs, die Lokationen identifizieren, ungehindert verbunden werden, da sie unabhängig voneinander existieren. Dieses Beispiel könnte das Ergebnis einer Standortänderung der Organisationseinheit oder einer Funktion sein, die mehrere physische Standorte belegt.
Abbildung 2 ‑ 4 Beispiel für eine Beziehung zwischen GLNs
2.2.2 Nutzung derselben GLN zur Identifikation einer Kombination eines Unternehmens plus Lokation
Sollen juristische Entitäten, Funktionen oder physische Standorte separat identifiziert werden, MÜSSEN diese jeweils eigene GLNs erhalten. Wenn dies nicht erforderlich ist, KANN eine einzige GLN genutzt werden, um eine Kombination einer juristischen Entität, einer Funktion, eines physischen Standortes und/oder einer digitalen Adresse zu identifizieren. D.h. eine GLN KANN folgendermaßen zugeteilt werden:
■ Einer juristischen Entität und/oder
■ einer Funktion und/oder
■ einem physischen Standort und/oder
■ einer d igitalen Adresse
Wenn eine einzige GLN einer Kombination einer juristischen Entität, einer Funktion, eines physischen Standortes und/oder einer digitalen Adresse gleichzeitig zugeteilt wurde, MÜSSEN alle Standards und Regeln, die ein Unternehmen oder eine Lokation mit dieser GLN betreffen, angewendet werden. Diese beinhalten die GLN Vergaberegeln, sind aber nicht darauf beschränkt.
Unternehmen, die geringe Anforderungen an die Identifikation haben, können mit einer einzigen GLN für ein Unternehmen, eine Funktion, einen Standort und/oder eine digitale Adresse einfach und erfolgreich arbeiten. Andererseits kann diese Methode der GLN Vergabe zu Problemen führen, wenn neue Geschäftsanforderungen hinzukommen oder komplexe Use Cases abgebildet werden sollen.
Beispiel 1:
Dal Giardino hat die GLN A zur Unternehmensidentifikation zugeteilt. GLN A identifiziert gleichzeitig die Adresse “Risotto Weg” als physischen Standort. Dal Giardino gibt es nur an diesem Standort. Es gibt keine weiteren Anforderungen für die Lokationsidentifikation bei Dal Giardino. Mit GLN A können so gleichzeitig mehrere Use Cases abgebildet werden, die Dal Giardino als Unternehmen betreffen und/oder den Standort im Risotto Weg.
Abbildung
2
‑
5
Beispiel für eine GLN, die gleichzeitig
ein Unternehmen und einen Standort identifiziert
Beispiel 2:
Wenn ein Unternehmen expandiert und zusätzliche Unternehmensteile und Standorte identifizieren möchte, sind zusätzliche GLNs erforderlich, um Überschneidungen oder Mehrfachnennungen zu vermeiden.
In Abbildung 2‑6 hat Dal Giardino GLN B zur Identifikation der IT Abteilung als Funktion zugeteilt, um diese separat von der juristischen Entität identifizieren zu können.
Abbildung 2 ‑ 6 Beispiel für die Verwendung der GLN für weitere Unternehmensteile
Wichtig : Wenn eine Änderung mehrere GLNs betrifft, MÜSSEN alle betroffenen GLNs unabhängig voneinander gemäß den GLN Vergaberegeln bewertet werden (z.B. Fusion oder Unternehmsaufteilung). Andere Änderungen am Status einer GS1 Basisnummer oder eines individuellen GS1 Identifikationsschlüssels MÜSSEN gemäß der Allgemeinen GS1 Spezifikationen, Kapitel 1.6 Vergabe von Identifikationsnummern, bewertet werden. Lizenznehmer einer GS1 Basisnummer oder eines GS1 Identifikationsschlüssels SOLLTEN diesbezüglich ihre GS1 Mitgliedsorganisation kontaktieren.
Beispiel 1:
Die GS1 Garten Gesellschaft wird aufgelöst und die neue juristische Entität Dal Giardino entsteht unter einem anderen Vertragswerk. Folglich muss die GLN der juristischen Entität geändert werden bzw. der neuen juristischen Entität muss eine neue GLN zugeteilt werden. Alle existierenden GLNs unter der GS1 Garten Gesellschaft werden der neuen GLN für Dal Giardino zugeordnet. Diese bestehenden GLNs müssen nicht geändert oder gelöscht werden.
Abbildung 2 ‑ 7 Beispiel 1 für eine GLN Änderung
Beispiel 2:
Ein Unternehmen hat drei GLNs zugeteilt: GLN A identifiziert eine juristische Entität, GLN B identifiziert ein Lagerhaus und GLN C identifiziert eine Buchhaltungsabteilung.
Eine Änderung im Unternehmen erfordert nur die Änderung der GLN B. Die Lizenz der Basisnummer ist nicht betroffen, sodass GLN A und GLN C gleichbleiben können.
Abbildung 2 ‑ 8 Beispiel 2 für eine GLN Änderung
2.3.1 Auswirkung auf die GLN Erweiterungskomponente
GLN Erweiterungskomponenten haben nur in Zusammenhang mit einer GLN für physische Standorte eine Bedeutung. Eine GLN Erweiterungskomponente DARF nur für interne Zwecke oder unter gegenseitiger Absprache der Geschäftspartner genutzt werden, um Sublokationen eines physischen Standortes zu identifizieren. Für mehr Details siehe Kapitel 2.1.2.1 . Die Löschung einer GLN führt automatisch zu der Löschung aller auf diese GLN bezogenen GLN Erweiterungskomponenten. Wenn eine Sublokation einer GLN, die stillgelegt wird, weiterhin identifiziert werden muss, dann muss entweder eine neue GLN zugeteilt werden oder die Erweiterungskomponente der Sublokation muss einer anderen GLN zugeordnet werden.
Beispiel:
Das Lager mit der GLN H wird umgebaut und GLN H wird stillgelegt. Folglich müssen alle GLN Erweiterungskomponenten zur GLN H ebenfalls stillgelegt werden. Die Regalplätze innerhalb des Lagers bleiben relevant für das umgebaute Lager, sodass die GLN Erweiterungskomponenten der neuen GLN K zugeordnet werden.
Abbildung 2 ‑. 2 ‑ 9 Änderung der GLN und GLN Erweiterungskomponenten*
*EK wird in der Abbildung als Abkürzung für Erweiterungskomponente verwendet.
3 GLN Vergaberegeln
Dieses Kapitel beschreibt, wann eine GLN vergeben werden muss, weil entweder ein neues Unternehmen/eine neue Lokation definiert, oder weil ein bestehendes Unternehmen/eine bestehende Lokation geändert wurde.
Alle Grundprinzipien und alle GLN Vergaberegeln müssen vor der finalen Entscheidung, ob die GLN geändert wird oder nicht, beachtet werden.
Anmerkung : Die Anwendung der GLN Vergaberegeln unterstützen kontinuierliche Geschäftspraktiken.
3.1 Einführung eines neuen Unternehmens/einer neuen Lokation
3.2 Aufteilung eines Unternehmens/einer Lokation
3.3 Fusion eines Unternehmens/einer Lokation
3.4 Änderung der Nutzung oder des Zwecks des Unternehmens/der Lokation
3.5 Änderung der Adresse des Unternehmens/der Lokation
3.6 Änderung des Namens eines Unternehmens/einer Lokation
3.7 Änderungen von Finanzinformationen
3.8 Änderung des Kontakts
Ein neues Unternehmen oder eine neue Lokation entsteht zusätzlich zu bereits existierenden Lokationen und benötigt eine neue GLN.
Wenn ein neues Unternehmen / eine neue GLN für Geschäftstransaktionen relevant ist, MUSS eine neue GLN vergeben werden.
■ Identifikation einer neuen juristischen Entität
□ Neue GLN : Wenn eine neue juristische Entität für Geschäftstransaktionen relevant ist, MUSS eine neue GLN vergeben werden.
■ Identifikation einer neuen Funktion
□ Neue GLN : Wenn eine neue Funktion für Geschäftstransaktionen relevant ist, und diese von anderen Funktionen unterschieden werden muss, MUSS eine neue GLN vergeben werden.
■ Identifikation eines neuen physischen Standortes
□ Neue GLN : Wenn ein neuer physischer Standort für Geschäftstransaktionen relevant ist, MUSS eine neue GLN vergeben werden.
■ Identifikation einer neuen digitalen Adresse
□ Neue GLN : Wenn eine neue digitale Adresse für Geschäftstransaktionen relevant ist, MUSS eine neue GLN vergeben werden.
Relevante Grundprinzipien
Nachfolgende Tabelle gibt an, welche Grundvoraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine neue GLN einer juristischen Entität, einer Funktion, einem physischen Standort oder einer digitalen Adresse zugewiesen werden kann. Es können besondere Situationen auftreten, die sich auf weitere Grundprinzipien auswirken und eine neue GLN erfordern. Weitere Einzelheiten finden Sie in Kapitel 1.1 .
Abbildung
3
‑
1
Relevante Grundprinzipien der GLN Vergabe bei Gründung
eines neuen Unternehmens/ einer neuen Lokation
| Muss ein Stakeholder zwischen geändert oder neu und vorherig oder aktuell (jeweils Unternehmen bzw. Lokation) unterscheiden können? | Besteht eine Offenlegungspflicht seitens des Stakeholders in Bezug auf gesetzliche Vorschriften/Haftung? | Gibt es wesentliche Auswirkungen auf die Lieferkette? |
Juristische Entität | Ja | Ja |
|
Funktion | Ja | Ja |
|
Physische Lokation* | Ja | Ja | Ja |
Digitale Adresse | Ja | Ja |
|
* Die Stilllegung oder der Ersatz von GLNs, welche physische Standorte identifizieren, hat Auswirkungen auf alle bestehenden GLN Erweiterungskomponenten. Siehe Kapitel 2.3.1 für weitere Einzelheiten.
Aufteilung bedeutet, dass ein Unternehmen/eine Lokation, welches mit einer GLN identifiziert ist, in zwei oder mehr Unternehmen/Lokationen aufgeteilt wird oder dass eine GLN für eine Kombination eines Unternehmens/einer Lokation so aufgeteilt wird, dass die GLN entweder das Unternehmen oder die Lokation repräsentiert.
Wenn ein Unternehmen/eine Lokation in mehrere Unternehmen/Lokationen aufgeteilt wird, kann eines die bestehende GLN behalten, sofern das Unternehmen die GS1 Basisnummer oder die einzeln lizensierte GLN weiter nutzen darf.
Jedes Unternehmen/jede Lokation, welches nach der Aufteilung nicht die ursprüngliche GLN behält, wird als neues Unternehmen/neue Lokation angesehen und muss gemäß Kapitel 3.1 eine neue GLN erhalten.
■ Aufteilung einer juristischen Entität
□ Dieselbe GLN : Wenn eine juristische Entität in mehrere juristischen Entitäten aufgeteilt wird, kann eine die bestehende GLN behalten.
□ Neue GLN : Die anderen juristischen Entitäten müssen eine neue GLN erhalten.
- Beispiel: Unternehmen A (Dieselbe GLN) gründet ein neues Tochterunternehmen B (Neue GLN)
■ Aufteilung einer Funktion
□ Dieselbe GLN : Wenn eine Funktion in mehrere Funktionen aufgeteilt wird, kann eine die bestehende GLN behalten.
□ Neue GLN : Die anderen Funktionen müssen eine neue GLN erhalten.
- Beispiel: Versand/Empfang werden aufgeteilt in Versand (Dieselbe GLN) und Empfang (Neue GLN)
■ Aufteilung eines physischen Standortes
□ Dieselbe GLN : Wenn ein physischer Standort in mehrere, physische Standorte aufgeteilt wird, kann einer die bestehende GLN behalten.
□ Neue GLN : Die anderen physischen Standorte müssen eine neue GLN erhalten.
- Beispiel: Ackerland wird durch den Eigentümer in kleinere Einheiten aufgeteilt (der Eigentümer und die Adresse bleiben gleich, z.B. Feldweg #1 oder durch Geoposition festgelegter Standort).
- Beispiel: Eine Verkaufsstelle wird durch den Gebäudeinhaber in zwei kleine Ladenlokale aufgeteilt.
■ Aufteilung einer digitalen Adresse
□ Dieselbe GLN : Wenn eine digitale Adresse in mehrere, digitale Adressen aufgeteilt wird, kann eine die bestehende GLN behalten, sofern diese digitale Adresse bei der ursprünglichen juristischen Entität verbleibt und dieselben Hauptattribute behält.
□ Neue GLN : Die anderen digitalen Adressen müssen eine neue GLN erhalten
- Beispiel: Eine Testumgebung wird parallel zu einer Live-Umgebung eingerichtet.
Relevante Grundprinzipien
Diese Tabelle enthält die Grundprinzipien, die am ehesten von einer Aufteilung eines Unternehmens/einer Lokation für eine GLN betroffen sind, die eine juristische Entität, eine Funktion, einen physischen Standort und einen digitalen Standort identifiziert. Es können besondere Situationen auftreten, die sich auf weitere Grundprinzipien auswirken. Weitere Einzelheiten finden Sie in Kapitel 1.1 .
Abbildung 3 ‑ 2 Relevante Grundprinzipien für die Aufteilung zwischen Unternehmen/Lokationen
| Muss ein Stakeholder zwischen geändert oder neu und vorherig oder aktuell (jeweils Unternehmen bzw. Lokation) unterscheiden können? | Besteht eine Offenlegungspflicht seitens des Stakeholders in Bezug auf gesetzliche Vorschriften/Haftung? | Gibt es wesentliche Auswirkungen auf die Lieferkette? |
Juristische Einheit | Ja | Ja |
|
Funktion | Ja | Ja |
|
Physischer Standort* | Ja | Ja | Ja |
Digitale Adresse | Ja | Ja |
|
* Die Löschung oder der Ersatz von GLNs, welche physische Standorte identifizieren, hat Auswirkungen auf alle bestehenden GLN-Erweiterungskomponenten. Siehe Kapitel 2.3.1 für weitere Einzelheiten.
Eine Fusion liegt vor, wenn zwei oder mehr Unternehmen/Lokationen zu einem einzigen Unternehmen/Lokation zusammengeschlossen werden.
Wenn ein Unternehmen/eine Lokation mit einem anderen Unternehmen/einer anderen Lokation zusammengelegt wird, sodass sie nicht mehr unabhängig voneinander funktionieren, kann eine der bestehenden GLNs weiterverwendet werden. Alle anderen fusionierten GLNs MÜSSEN aus der aktiven Nutzung genommen werden, sobald ihr Übergang abgeschlossen ist. Wenn sich die Fusion nicht auf eine GLN auswirkt, kann die bestehende GLN beibehalten werden, vorausgesetzt, das Unternehmen ist berechtigt, die GS1 Basisnummer oder eine individuell lizenzierte GLN zu verwenden.
■ Juristische Entitäten, die fusioniert oder übernommen werden
□ Dieselbe GLN : Wenn zwei oder mehr juristische Entitäten fusionieren, kann eine der bestehenden GLNs, die eine juristische Entität identifiziert, weiterverwendet werden, um die zusammengeschlossenen Entitäten zu identifizieren.
□ Einstellen der Verwendung: Der überzähligen GLNs, der zusammengeführten Entitäten.
■ Zusammengeführte Funktionen
□ Dieselbe GLN : Wenn zwei oder mehr Funktionen zusammengelegt werden, kann eine der bestehenden GLNs, die eine Funktion identifizieren, zur Identifizierung der zusammengelegten Funktionen weiterverwendet werden.
□ Einstellung der Verwendung: Der überzähligen GLNs, der zusammengeführten Funktionen.
■ Physische Standorte, die zusammengelegt werden
□ Dieselbe GLN : Wenn zwei oder mehr physische Standorte zusammengelegt werden, kann eine der bestehenden GLNs, die einen physischen Standort identifizieren, zur Identifizierung des zusammengelegten Standortes weiterverwendet werden.
□ Einstellen der Verwendung: Der überzähligen GLNs, der zusammengeführten Standorte.
■ Digitale Adressen, die zusammengelegt werden
□ Dieselbe GLN : Wenn zwei oder mehr digitale Adressen zusammengelegt werden, kann eine der bestehenden GLNs zur Identifizierung der zusammengelegten digitalen Adresse weiterverwendet werden.
□ Einstellen der Verwendung: Der überzähligen GLNs, der zusammengeführten digitalen Adressen.
Anmerkung: Nicht mehr verwendete GLNs SOLLTEN den Geschäftspartnern mitgeteilt werden.
Relevante Grundprinzipien
Bei einer Fusion von Unternehmen/Lokationen muss keine neue GLN zugewiesen werden.
Eine Änderung der Nutzung oder des Zwecks liegt vor, wenn die Aktivitäten, der Zweck oder die Funktionalität eines Unternehmens/einer Lokation geändert werden, was zu dauerhaften Unterschieden in der Art und Weise führt, wie mit diesen Unternehmen/diesen Lokationen interagiert werden kann.
Änderungen an den Aktivitäten, dem Zweck oder der Funktionalität eines Unternehmens/einer Lokation, die sich auf die Grundprinzipien auswirken, erfordern eine neue GLN.
■ Änderung des gesetzlichen Rahmens
□ Neue GLN : Bei Änderungen einer juristischen Entität, die sich auf die Grundprinzipien auswirken, kann eine neue GLN erforderlich sein. Bitte wenden Sie sich an Ihre lokale GS1 Mitgliedsorganisation, um weitere Informationen zu den lokalen Bestimmungen zu erhalten.
□ Beispiel: Ein Unternehmen, das nach dem kanadischen Gesetz über gemeinnützige Unternehmen (Canada Not-for-profit Corporations Act) registriert ist, entscheidet sich dafür, ein gewinnorientiertes Unternehmen zu werden und lässt sich nach dem kanadischen Unternehmensgesetz (Canada Business Corporations Act) neu registrieren.
■ Änderung des Funktionszwecks
□ Neue GLN : Bei Änderungen des Zwecks einer Funktion, die sich auf die Grundprinzipien auswirken:
- Beispiel: Wenn der Kühllagerbereich nicht mehr über eine Kühllagerfähigkeit verfügt, muss eine neue GLN vergeben werden.
■ Änderung der Nutzung des physischen Standorts
□ Neue GLN : Wenn sich die an einem physischen Standort durchgeführten Aktivitäten oder dessen Zweck in einer Weise ändern, die sich auf die Grundprinzipien auswirkt, ist eine neue GLN erforderlich.
- Beispiel: Ein Vertriebszentrum wird in Büroräume umgewandelt
■ Änderung des Zwecks / Geltungsbereiches einer digitalen Adresse
□ Neue GLN : Bei Änderungen des Zwecks oder Umfangs einer digitalen Adresse, die sich auf die Grundprinzipien auswirken, ist eine neue GLN erforderlich.
- Beispiel: Die GLN wird geändert, wenn eine größeres Software-Änderung durchgeführt wird, z.B. ein anderer Hersteller oder ein größeres Upgrade.
- Beispiel: Unternehmen A verwendet GLNs, um Systeme für sein EDI-Gateway zu identifizieren. Um zwischen Produktions-, Test- und Entwicklungsumgebungen zu unterscheiden, werden separate GLNs verwendet.
□ Gleiche GLN : Wenn Änderungen des Zwecks oder Umfangs einer digitalen Adresse keine Auswirkungen auf die Grundprinzipien haben, kann die GLN beibehalten werden.
- Beispiel: Software- und/oder Hardware-Updates erfolgen, die die Grundprinzipien nicht beeinträchtigen.
Relevante Grundprinzipien
In dieser Tabelle sind die Grundprinzipien aufgeführt, die am ehesten von einer Änderung der Verwendung oder des Zwecks einer GLN zur Identifizierung einer juristischen Entität, einer Funktion, eines physischen Standorts und einer digitalen Adresse betroffen sein können. Es können besondere Situationen auftreten, die sich auf weitere Grundprinzipien auswirken. Weitere Einzelheiten finden Sie in Kapitel 1.1 .
Abbildung 3 ‑ 3 Relevante Grundprinzipien für die Änderung der Nutzung oder des Zwecks eines Unternehmens/einer Lokation
* Die Löschung oder der Ersatz von GLNs, welche physische Standorte identifizieren, hat Auswirkungen auf alle bestehenden GLN-Erweiterungskomponenten. Siehe Kapitel 2.3.1 für weitere Einzelheiten.
Eine Änderung der Adresse des Unternehmens/der Lokation erfolgt, wenn der Lokationsbezugspunkt für die Interaktion mit dem Unternehmen/der Lokation geändert wird. Dies kann eine Änderung der Adresse, der Koordinaten, des «Geofence» oder eines anderen Lokationsbezugspunkts sein.
Abbildung 3‑4 gibt einen Überblick über die Adressänderungen, die in Kapitel 3.5 enthalten sind.
Abbildung 3 ‑ 4 Übersicht von Änderungen an Adressen eines Unternehmens/einer Lokation
Anwendungsfall |
Beispiel |
Bedarf für neue GLN? |
|
Änderung der Adresse des physischen Standorts Kapitel 3.5.1 |
Standortreferenz des physischen Standorts ändert |
Ein Einzelhandelsgeschäft zieht von 123 Main Street nach 1023 Standards Drive um. |
Ja |
Änderung der Adresse des physischen Standorts Kapitel 3.5.1 |
Adressänderung ohne physische Änderung des Standorts |
Die Gemeinde ändert den Straßennamen. Der physische Standort bleibt gleich. |
Nein |
Änderung der digitalen Adresse Kapitel 3.5.1 |
Änderung der Netzwerkadresse (abgerufen über GLN). |
URL Zugangspunkt ändert von https://api.example.com/mycojmpany/invoce zu https://api.example.com/mycojmpany/xml-invoce
|
Ja |
Aktualisierung der Adresse des mobilen Standorts Kapitel 3.5.1.1 |
GLN, die im Voraus als Kennzeichnung eines mobilen Standorts festgelegt wurde, wird voraussichtlich verlegt. |
Ein Imbisswagen wechselt seinen Standort je nach Jahreszeit, Tageszeit und örtlichen Veranstaltungen. |
Nein |
Umzug der juristischen Entität Kapitel 3.5.2 |
Verlegung einer juristischen Entität, bei der die GLN NICHT auch zur Identifizierung eines Standorts verwendet wird. |
Das Unternehmen zieht von New York nach Los Angeles um. Die GLN, die die juristische Entität identifiziert, identifiziert nicht den physischen Standort. |
Nein |
Funktionsverlagerung Kapitel 3.5.2 |
Änderung des/der Betriebsstandorts/e einer Funktion, bei der die GLN NICHT auch zur Identifikation eines Standorts verwendet wird. |
Eine Personalabteilung zieht von Kapstadt nach Johannesburg um. Die GLN, die die Funktion identifiziert, gibt nicht den physischen Standort an. |
Nein |
Das Unternehmen ist an mehreren Standorten tätig Kapitel 3.5.2 |
Eine juristische Entität oder Funktion ist ständig an mehreren Standorten tätig, die durch verschiedene GLNs gekennzeichnet sind. |
Die Entbindungsstation befindet sich im zweiten Stock, Flügel B, nutzt aber manchmal auch Räume in Flügel C und Flügel D. Jeder Flügel hat eine eindeutige GLN, die den Standort identifiziert und von der GLN für die Entbindungsstation getrennt ist. |
Nein |
3.5.1 Adressänderung des physischen Standortes oder der digitalen Adresse
Änderungen des Zugangspunkts, der Koordinaten oder einer anderen Darstellung der Lokation, die sich auf die Grundprinzipien auswirken, erfordern die Zuteilung einer neuen GLN.
■ Änderung des physischen Standorts
□ Neue GLN : Wenn sich die Zugangsadresse eines physischen Standorts ändert.
- Beispiel: Umzug in ein anderes Gebäude.
- Beispiel: Ein physischer Standort muss sich bei einer staatlichen Stelle registrieren lassen, um den Vorschriften zu entsprechen.
■ Adressänderung durch Gemeinde ohne Änderung des physischen Standorts
□ Gleiche GLN : Wenn die Adresse eines physischen Standorts von den Behörden geändert wird, die tatsächlichen physischen Koordinaten des Standorts aber unverändert bleiben.
- Beispiel: Die Gemeindeverwaltung vergibt neue Straßennamen und -nummern. Ein Gebäude bleibt physisch an der gleichen Stelle, aber seine Zugangsadresse oder sein Eingangstor ändert sich.
■ Änderung der Netzwerkadresse (abgerufen über die GLN)
□ Neue GLN : Wenn die GLN als Schlüssel zum Abrufen der Netzwerkadresse aus einem Metadaten-Repository verwendet wird.
- Beispiel: URL-Zugangspunkt ändert sich von https://api.example.com/mycojmpany/invoce zu https://api.example.com/mycojmpany/xml-invoce
Relevante Grundprinzipien
Diese Tabelle enthält die Grundprinzipien, die am ehesten von einer Adressänderung eines Unternehmens/einer Lokation für eine GLN betroffen sind, die eine juristische Entität, eine Funktion, einen physischen Standort und einen digitalen Standort identifiziert. Es können besondere Situationen auftreten, die sich auf weitere Grundprinzipien auswirken. Weitere Einzelheiten finden Sie in Kapitel 1.1 .
Abbildung 3 ‑ 5 Relevante Grundprinzipien für physische und digitale Standortadressänderungen
|
Muss ein Stakeholder zwischen geändert oder neu und vorherig oder aktuell (jeweils Unternehmen bzw. Lokation) unterscheiden können? |
Besteht eine Offenlegungspflicht seitens des Stakeholders in Bezug auf gesetzliche Vorschriften/Haftung? |
Gibt es wesentliche Auswirkungen auf die Lieferkette? |
Juristische Einheit |
|
|
|
Funktion |
|
|
|
Physischer Standort* |
Ja |
Ja |
Ja |
Digitale Adresse |
Ja |
Ja |
|
*Die Löschung oder der Ersatz von GLNs, welche physische Standorte identifizieren, hat Auswirkungen auf alle bestehenden GLN-Erweiterungskomponenten. Siehe Kapitel 2.3.1 für weitere Einzelheiten.
3.5.1.1 Ausnahme für mobile Standorte
Wenn eine GLN zur Identifikation eines mobilen Standorts bestimmt ist, erfordern Änderungen der Adresse, der Koordinaten oder einer anderen Darstellung des Standorts keine Vergabe einer neuen GLN.
■ Verschiebung von mobilen Standorten
□ Gleiche GLN : Wenn eine GLN als mobiler, physischer Standort vorbestimmt ist, der an verschiedene Standorte verlegt werden kann
- Beispiel: Eine Ambulanz fungiert als Standort, an dem Patienten behandelt werden, Gegenstände gelagert werden und Produkte bereitgehalten werden müssen.
- Beispiel: Ein Imbisswagen wechselt im Laufe des Tages häufig seinen Standort. Für den Betreiber kann es aus verschiedenen Gründen notwendig sein, den Standort zu verfolgen und mitzuteilen, z.B. um nachzuweisen, ob er sich innerhalb der erlaubten Bereiche befindet, wohin die Lieferungen erfolgen sollen und/oder wo diejenigen, die mit dem Food Truck interagieren wollen, ihn finden können.
- Beispiele: Transportmittel wie Schiffe und Flugzeuge können ebenfalls Zielorte von Sendungen sein. In solchen Fällen werden diese Arten von Standorten am besten als Einrichtungen behandelt, mit der GLN als Hauptidentifikation. Obwohl Transportmittel keine feste Adresse haben, ermöglicht die GLN die einfache Übernahme bestehender Standards, wie z. B. eCommerce order-to-cash.
3.5.2 Juristische Entität und Funktionsverlagerung
Änderungen des Standorts bzw. der Standorte, die einer Juristischen Entität oder Funktion zugeordnet sind, erfordern keine neue GLN-Zuteilung.
■ Sitzverlegung einer Juristischen Einheit
□ Gleiche GLN : Wenn eine GLN, die eine Juristische Entität identifiziert, die nicht auch zur Identifizierung eines physischen Standorts verwendet wird, an eine andere Adresse verlegt wird, kann die GLN dieselbe bleiben.
- Beispiel: Unternehmen zieht von New York nach Los Angeles
■ Ändern des Standorts/der Standorte einer Funktion
□ Gleiche GLN : Wenn eine GLN, die eine Funktion identifiziert, die nicht auch zur Identifizierung eines physischen Standorts verwendet wird, an eine andere Adresse verlegt wird, kann die GLN dieselbe bleiben.
□ Gleiche GLN : Bei Funktionen, die ständig an verschiedenen Standorten arbeiten, kann die GLN dieselbe bleiben.
- Beispiel: Die Entbindungsstation befindet sich im zweiten Stock, Flügel B, nutzt aber manchmal auch Räume im Flügel C.
Relevante Grundprinzipien: Während viele Situationen, in denen es zu einem Umzug kommt, keine Auswirkungen auf die Grundprinzipien haben, kann dies bei bestimmten Szenarien der Fall sein. Siehe Kapitel 1.1 für weitere Einzelheiten.
Eine Namensänderung liegt vor, wenn sich die offizielle Bezeichnung eines Unternehmens/einer Lokation ändert.
Änderungen des Namens eines Unternehmens/einer Lokation erfordern keine Vergabe einer neuen GLN.
■ Änderung des Firmennamens
□ Gleiche GLN : Bei einer Änderung des rechtlichen Namens des Unternehmens muss die GLN nicht geändert werden.
- Beispiel: Ein Unternehmen ändert seinen rechtlich maßgebenden Namen
- Beispiel: Ein Lagerhaus, das zuvor als Lagerhaus West bezeichnet wurde, wurde in Lagerhaus Alpha umbenannt
Anmerkung : Änderungen von Namen ergeben sich in der Regel aus Änderungen, die in anderen Vorschriften beschrieben sind, wie z. B. Fusionen, Übernahmen, Änderungen des gesetzlichen Rahmens oder Unternehmensaufteilungen.
Relevante Grundprinzipien: Während viele Situationen, in denen es zu Namensänderungen kommt, keine Auswirkungen auf die Grundprinzipien haben, ist dies bei bestimmten Szenarien der Fall. Weitere Einzelheiten finden Sie in Kapitel 1.1 .
Die Änderungen im Finanzbereich beziehen sich auf Aktualisierungen von Informationen, die für die Abwicklung von Zahlungen zwischen Geschäftseinheiten erforderlich sind.
Änderungen der Finanzdaten einer Partei oder eines Standorts erfordern keine Vergabe einer neuen GLN.
■ Änderung der Steuernummer der Juristischen Einheit
□ Gleiche GLN : wenn sich die Steuernummer der Juristischen Entität ändert
- Beispiel: Änderung der MwSt.-Registrierungsnummer der Juristischen Einheit.
■ Änderung von Kontoinformationen
□ Gleiche GLN : Wenn sich die mit der Funktion verbundenen Kontoinformationen ändern.
- Beispiel: Bankleitzahl wurde geändert
- Beispiel: Finanzdaten, die mit einer GLN verbunden sind, wurden entfernt und nicht durch neue Informationen ersetzt
Relevante Grundprinzipien : Während viele Situationen, die finanzielle Veränderungen mit sich bringen, keine Auswirkungen auf die Grundprinzipien haben, kann dies bei bestimmten Szenarien der Fall sein. Siehe Kapitel 1.1 für weitere Einzelheiten.
Eine Änderung der Kontaktinformationen bezieht sich auf die Aktualisierung der Details zur Kommunikation mit einem Teilnehmer/Standort.
Änderungen der Kontaktinformationen eines Teilnehmers oder Standorts erfordern keine neue Zuteilung einer GLN.
■ Änderung der Kontaktdaten der Juristischen Entität
□ Gleiche GLN : Wenn sich die Kontaktdaten der Juristischen Entität (Besuchsadresse, Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse usw.) ändern
- Beispiel: Änderung der E-Mail-Adresse des Hauptsitzes des Unternehmens
■ Änderung der Kontaktdaten für die Funktion
□ Gleiche GLN : Wenn sich die Kontaktinformationen der Funktion ändern
- Beispiel: Die Person in der Buchhaltungsabteilung, die als Hauptansprechpartner für die Rechnungsstellung fungierte, verließ das Unternehmen, so dass alle zugehörigen Kontaktangaben aktualisiert wurden.
- Beispiel: Änderung auf Telefonnummer des Notfallkontaktes für Gebäude/Instandhaltung
- Beispiel: Eine E-Mail, die das durch die GLN identifizierte System unterstützt, wird hinzugefügt.
Relevante Grundprinzipien: Während viele Situationen, in denen sich der Kontakt ändert, keine Auswirkungen auf die Grundprinzipien haben, kann dies bei bestimmten Szenarien der Fall sein. Siehe Kapitel 1.1 für weitere Einzelheiten.
Mitwirkende
Deutsche Übersetzung
Name |
Organisation |
Eugen Sehorz |
GS1 Austria |
Ilka Machemer |
GS1 Germany |
Daniel Müller |
GS1 Switzerland |
Mitwirkende
Name |
Organisation |
Amber Walls (Chair) |
GS1 US |
John Terwilliger (Chair) |
Abbott |
Richard Price |
Plymouth Hospitals NHS Trust |
Sandie Wills |
Plymouth Hospitals NHS Trust |
Jeff Denton |
AmerisourceBergen Corporation |
Dominick Avello |
Chep |
David Beduh |
KraftHeinz |
Peggy Bourgoin |
UNILEVER FRANCE SAS |
Jeannette Di Iorio |
Catelli Corporation |
Jeanne Duckett |
Avery Dennison RFID |
Vera Feuerstein |
Nestlé |
Ben Gandy |
3M Healthcare |
Nils Haugen |
3M Healthcare |
Mark Hoyle |
Teleflex Inc. |
Ed Jesus |
Chep |
Akshay Koshti |
Robert Bosch GmbH |
Sonja Lukic |
Fresenius Kabi AG |
Joanne Metcalf |
Essity North America Inc |
Michael Moise |
Nestlé |
Rebecca Nichols |
The J.M. Smucker Company |
Kathy Ramos |
IPC/SUBWAY |
Edrian Sanchez |
Winkler Meats Ltd. |
Angela Silvestri |
Stryker |
Patrycja Stepniak |
Colgate-Palmolive |
Gina Tomassi |
PepsiCo, Inc. |
Mauricio Vazquez |
Colgate-Palmolive |
Hans von Steiger |
Pfizer |
MJ Wylie |
Johnson & Johnson |
Renato Zavattaro |
Inbev |
Stacie Sanders |
ARCOP, Inc (Arby's Supply Chain Co-op) |
Fredrik Holmström |
Systembolaget AB |
Nicolette Pratt |
Ahold (USA) |
Tamas Szuecs |
METRO Group |
Des Bowler |
Management For Technology Pty Ltd |
Johan den Engelse |
Frug I Com |
Ameer Ali |
AmerisourceBergen Corporation |
Amber Engebretson |
Chipotle Mexican Grill |
Sunday J Kerkula |
National Fortification Alliance of Liberia |
Scott Brown |
1WorldSync, Inc. |
Tania Ajdanlijska |
Eltrade LTD |
Dalibor Biscevic |
Business Technologies Ltd |
Dan Bromberg |
Quality Supply Chain Co-op, Inc |
Dawn Burtram |
Vizient, Inc. |
McKinley Campos |
HD Supply |
Patrick Chanez |
INEXTO SA |
Jay Crowley |
US Data Management, LLC (USDM) |
Christophe Devins |
Antares Vision |
Hadi Farhat |
IER |
Mark Harrison |
Milecastle Media Limited |
Jos Hebing |
Ketenstandaard Bouw en Installatie |
W. Carl Henshaw |
Vizient, Inc. |
Pekah Kleingeld |
Container Centralen A/S |
Ben Kothari |
Ampliflex inc |
Sean Lockhead |
Lockhead Consulting Group LLC |
Julie McGill |
FoodLogiQ |
Paul O'Sullivan |
EDI Plus Limited |
Biser Radoev |
Transpress Ltd |
Shawn Ricks |
Axway |
Harrij Schmeitz |
Foundation Fresh Upstream |
James Toland |
Axway |
Arjan Vonk |
Bunzl Continental Europe |
John Weatherby |
JDHW Consulting |
Makoto Akutagawa |
GS1 Japan |
Andrea Ausili |
GS1 Italy |
Adrian Bailey |
GS1 US |
Mahdi Barati |
GS1 Iran |
Xavier Barras |
GS1 France |
Mats Bjorkqvist |
GS1 Sweden |
Mads Blankenburg |
GS1 Denmark |
Loek Boortman |
GS1 Netherlands |
Tzveta Bratanova |
GS1 Bulgaria |
Madalena Centeno |
GS1 Portugal |
Anthony Chan |
GS1 Hong Kong, China |
Ben Clarke |
GS1 UK |
Luiz Costa |
GS1 Brasil |
Benjamin Couty |
GS1 France |
Clément Delaunay |
GS1 France |
Deniss Dobrovolskis |
GS1 Sweden |
Linden Eagles |
GS1 New Zealand |
Ahmed El Kalla |
GS1 Egypt |
Stefan Gathmann |
GS1 Ireland |
Jean-Christophe Gilbert |
GS1 France |
Vanessa Giulieri |
GS1 Italy |
Kevin Dean |
GS1 Canada |
Nicole Golestani |
GS1 Canada |
Juan Pablo Gomez Sepulveda |
GS1 Mexico |
Thierry Grumiaux |
GS1 France |
Gary Hartley |
GS1 New Zealand |
Sandra Hohenecker |
GS1 Germany |
Diana Ioan |
GS1 Romania |
Yoshihiko Iwasaki |
GS1 Japan |
Volkan Kavşak |
GS1 Germany |
Kelly Kell |
GS1 US |
Kimmo Keravuori |
GS1 Finland |
Mads Kibsgaard |
GS1 Denmark |
Dora Kit |
GS1 Hong Kong, China |
Catherine Koetz |
GS1 Australia |
Alexey Krotkov |
GS1 Russia |
Petri Leppänen |
GS1 Finland |
Ildikó Lieber |
GS1 Hungary |
Xiaoyan Liu |
GS1 China |
Osiris López Rojas |
GS1 Mexico |
Giuseppe Luscia |
GS1 Italy |
Ilka Machemer |
GS1 Germany |
Sally McKinley |
GS1 US |
Juan Carlos Molina |
GS1 Mexico |
Naoko Mori |
GS1 Japan |
Reiko Moritani |
GS1 Japan |
Elif Bilgehan Müftüoglu |
GS1 Turkey |
Alice Nguyen |
GS1 Vietnam |
Claudilena Oliveira |
GS1 Brasil |
Alessandra Parisi |
GS1 Brasil |
Sergio Pastrana |
GS1 Mexico |
Nicolas Pauvre |
GS1 France |
Antonio Piccinelli |
GS1 Brasil |
Sarina Pielaat |
GS1 Netherlands |
Aruna Ravikumar |
GS1 Australia |
Paul Reid |
GS1 UK |
Bonnie Ryan |
GS1 Australia |
Marcia Saba |
GS1 Brasil |
Branko Safaric |
GS1 Slovenia |
Sofía Salcedo |
GS1 Colombia |
Sunny Sanam |
GS1 Australia |
Sue Schmid |
GS1 Australia |
Eugen Sehorz |
GS1 Austria |
Elizabeth Sertl |
GS1 US |
Yuko Shimizu |
GS1 Japan |
Cesar Silvestre |
GS1 Mexico |
Hana Strahlová |
GS1 Czech Republic |
Katherine Tabares Vásquez |
GS1 Colombia |
Taishi Takaoka |
GS1 Japan |
Yordana Topalska |
GS1 Bulgaria |
Krisztina Vatai |
GS1 Hungary |
Frederieke Vlieg |
GS1 Netherlands |
Brian Wells |
GS1 US |
Stephan Wijnker |
GS1 Australia |
Fiona Wilson |
GS1 Australia |
Phil Archer |
GS1 Global Office |
Robert Beideman |
GS1 Global Office |
Enzo Blonk |
GS1 Global Office |
Daniel Clark |
GS1 Global Office |
Piergiorgio Licciardello |
GS1 Global Office |
Erik Major |
GS1 Global Office |
Timothy Marsh |
GS1 Global Office |
Maryam Mirza |
GS1 Global Office |
Neil Piper |
GS1 Global Office |
Craig Alan Repec |
GS1 Global Office |
Greg Rowe |
GS1 Global Office |
Jaco Voorspuij |
GS1 Global Office |
Angabe der Änderungen
Release |
Änderungsdatum |
Geändert von |
Änderungen basierend auf: |
2.0 |
Jan 2016 |
C.Janssen |
WR 12-050 Neue Ausgabe der GLN Vergaberegeln |
2.0.1 |
Jan 2017 |
D.Buckley |
Errata, Kapitel 4.3.1, ‘gleiche GLN’ Box zum Ankreuzen |
3.0 |
Jul 2021 |
A.Walls & N.Piper |
WR 20-180 Neue Ausgabe entwickelt von der Global Location Number Modernisation Mission Specific Work Group |
3.0.1 |
Aug 2021 |
D. Buckley |
WR 21-244 Errata |
3.0.2 | Aug 2022 | D.Buckley | WR 22-252 errata (fix links in section 1.1) |
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Useful links:
* PDF für die GS1 Vergaberegeln für GLN
* More information on the GS1 Global Location Numbers (GLN)